

1. Vertragsinhalt
1.1
Die Vodafone D2 GmbH („Vodafone“; Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf, Sitz
der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf,
HRB 24644) erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der
nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der
Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis
ist unter www.vodafone.de abrufbar.
1.2 Vodafone behält sich vor, die Leistungs und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung.
- wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird,
- die Interoperabilität der Netze sicher stellt oder
-
einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt
dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden
genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst zur Verfügung
steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet.
Vodafone wird dem
Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich
ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde
das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein
Kündigungsrecht hin.
1.3 Vodafone kann die Basis- und Nutzungsentgelte
- bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie
-
bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für
Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen Vodafone
Zugang gewährt,
zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Änderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.
1.4
Vodafone ist ferner berechtigt, die Entgelte für Zusatzleistungen –
insbesondere für Verbindungen zu Sonderrufnummern – zu ändern. Vodafone
wird den Kunden vor Wirksamwerden über die Preisänderung schriftlich
informieren.
2. Leistungsumfang
2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der
Leistungsbeschreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz
bestimmter Endgeräte voraussetzen. Bei
Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate
vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den
technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab.
2.2 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der
Vodafone-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt,
einschließlich Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung sowie wegen
technischer Änderungen an den Anlagen von Vodafone oder wegen sonstiger
Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des
Vodafone-Netzes erforderlich sind. Dies gilt entsprechend für Störungen
von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer
Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigt, ihre
vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen,
soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist.
Vodafone wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen
baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von
Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24
Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen
Basispreises berechtigt.
2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine
Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen
Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die
hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur
Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer
solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur
Verfügung zu stellen.
3. Vergütung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte
fristgerecht zu zahlen. Bei Verbindungen zu Diensteangeboten,
insbesondere Mehrwertdiensten Dritter über einen
Vodafone-Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den
Diensteanbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-Verbindung.
Vodafone ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten
Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt.
3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die
durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch
Dritte entstanden sind, es sei denn, er weist nach, dass ihm die
Nutzung nicht zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass
der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung
der Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der
Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte
Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die
unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone
nicht unverzüglich erfolgt ist.
3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht
Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung
bezeichneten Anschrift zu erheben.
3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen.
3.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten
Entgelte in Verzug, ist Vodafone im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
gegebenenfalls zur Sperre des Anschlusses berechtigt. Eine Sperre
erfolgt zunächst nur hinsichtlich abgehender Verbindungen und erst nach
Vorankündigung.
3.6 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im Lastschriftverfahren ist
als Standard vorgesehen. Vodafone ist berechtigt, im Fall der
Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren sowie im Fall von
Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben.
3.7 Gegen Forderungen von Vodafone kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus
diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
4. Vertragsdauer, Kündigung
4.1 Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für
Verträge über Vodafone-Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit
von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht
(rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein
Jahr. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen.
4.2 Prepaid-Verträge können von jeder Partei mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden. Für die Kündigung reicht die Textform.
4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Haftung von Vodafone
5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von
Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich
verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens
12.500 Euro je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die
Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein
einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren
Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die
Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe
auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die
Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben
Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz
in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller
Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des
Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
5.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sachschäden und für
Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 7.1 fallen, haftet Vodafone
unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet
Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf,
wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und
vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und
vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500 €.
5.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso
unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine
Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
6. Pflichten und Haftung des Kunden
6.1 Der Kunde informiert Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner bei Vodafone hinterlegten Daten.
6.2 Der Kunde legt bei Vertragsschluss ein Kundenkennwort fest.
Zusätzlich kann der Kunde eine PIN als Voraussetzung für den Zugang zu
Diensten beantragen, die erst ab einem bestimmten Mindestalter genutzt
werden dürfen. Der Kunde stellt sicher, dass das Kundenkennwort nicht an
Minderjährige und die zusätzliche PIN nicht an Personen unterhalb des
jeweiligen Mindestalters weitergegeben wird und für diese nicht
zugänglich ist.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Vodafone-Karte sowie ihm
mitgeteilte oder von ihm eingerichtete PIN und Kennwörter vor dem
Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Soweit die ihm von Vodafone
übergebene Vodafone-Karte durch eine PIN vor unbefugter Einbuchung in
das Netz geschützt ist, wird er die SIM-Karte und die PIN getrennt
aufbewahren und die Karte durch das Erfordernis einer PIN-Eingabe vor
unbefugter Drittnutzung schützen.
6.4 Zur Nutzung von Festnetz- und DSL-Leistungen von Vodafone
obliegt dem Kunden die Beschaffung der erforderlichen Endgeräte (z.B.
DSL-Router). Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren
Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Drittnutzung der
Endeinreichtungen (insbesondere Fremdnutzung von WLAN-Routern)
auszuschließen.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten
sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
das Vodafone-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu
beschädigen;
-keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
-keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
-Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei
denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der
Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte
Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines);
-die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen;
-leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau
manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen;
-keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen;
-die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit
Vodafone für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten
(machine-to-machine) einzusetzen.
6.6 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 6.5 ist
Vodafone berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des
Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der
Kunde gegenüber Vodafone auf Schadenersatz, und Vodafone ist zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7. Vertragsübernahme / Weitergabe an Dritte
7.1 Der Kunde darf die Vodafone–Leistungen nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung von VFD2 an Dritte entgeltlich oder gegen
sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.
7.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder
das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Vodafone auf Dritte übertragen.
7.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 7.1 und 7.2 gelten auch verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 ff. Aktiengesetz.
8. Schlichtung
Der Kunde kann im Streit mit Vodafone darüber, ob Vodafone eine in den §
43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm
gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein
Schlichtungsverfahren einleiten.
Datenschutz:
9. Datenverwendung
9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten
die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen
dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das
Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die
für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages
erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten
sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes
erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der
jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen
Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung
der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies
für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere
für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann
für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin
eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der
Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten
Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mailadresse des Kunden
versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit
widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er
zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter
Zielrufnummerndarstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor
dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist
verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicherung und
Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie - sofern einschlägig -
den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
10. Rufnummernunterdrückung
Der Vodafone Anschluss bietet die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige bei
dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken,
sofern das Endgerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt Die
Rufnummernunterdrückung ist bei Verbindungen mit der
Vodafone-Kundenbetreuung inaktiv.
11. Datenaustausch mit Auskunfteien
11.1 Vodafone ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen
und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der
Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie
Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen
Zahlungsverzug), dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH &
Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP) sowie der Schufa Holding
AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen.
Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP oder bei der
SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Vodafone
hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit
dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Vodafone, eines
Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich
ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Bei Firmenkunden tauscht Vodafone mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien
und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus.
11.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den FPP und die SCHUFA.
12. Telefonbucheintrag
Auf Wunsch des Kunden veranlasst Vodafone die Aufnahme von dessen
Rufnummer(n), Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben in öffentliche
Teilnehmerverzeichnisse (Standard: Elektronische Verzeichnisse).
Vodafone darf die Daten Dritten zum Zwecke der Herstellung und
Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen und zur Bereitstellung von
Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann durch eine
Erklärung gegenüber Vodafone den Umfang der Eintragung jederzeit
erweitern oder einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft
widersprechen.
Wichtige Hinweise zum Notruf:
13. Einschränkung Notrufverfügbarkeit bei Festnetzanschlüsse
Das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 ist bei einem Stromausfall
nicht möglich. Eine Veränderung der bei Auslieferung des
Vodafone-Sprache/Internet Modems durch Vodafone vorgenommenen
Konfiguration oder die Verwendung eines anderen Gerätes kann zur Folge
haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Ein mit einem
SIP-fähigen Endgerät von einem anderen Standort als dem im Auftrag
benannten Standort des Vodafone-Anschlusses abgesetzter Notruf wird an
die Leitzentrale dieses bei der Beauftragung benannten Standorts des
Vodafone-Anschlusses, nicht an die Leitzentrale des aktuellen
Kunden-Standorts übermittelt. Die standardmäßige Trennung der
Internet-Verbindung (alle 24 Stunden) kann zu einer Unterbrechung von
bis zu 30 Sekunden führen. Ein Absetzen von Notrufen ist in diesem
Zeitraum nicht möglich und es kann zu Gesprächabbrüchen kommen.
Stand: Mai 2010
Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547
Düsseldorf,
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: AG
Düsseldorf, HRB 24644